Grundlagen

Kirchenzugehörigkeit der Eltern

Voraussetzung für eine Taufe ist, dass mindestens ein Elternteil aktuell der evangelischen Kirche angehört. Die Taufe muss verweigert werden, solange weder Vater noch Mutter der evangelischen Kirche angehören. Die Taufe kann in begründeten Einzelfällen mit Zustimmung des Presbyteriums ausnahmsweise vollzogen werden, wenn anstelle der Eltern eine evangelische Christin oder ein evangelischer Christ für die evangelische Erziehung sorgt.

Kindersegnung

Gehören Sie keiner Kirche an bzw. können Sie sich zu einer Taufe nicht entscheiden, bieten wir auch die Möglichkeit der Segnung Ihres Kindes in einem Gemeindegottesdienst an. Bei der Kindersegnung wird Ihrem Kind Gottes Segen zugesprochen. Eine Kindersegnung begründet anders als eine Taufe keine Kirchenmitgliedschaft. 

Paten

Nach Möglichkeit sollen an die Seite des Täuflings Patinnen und Paten (mindestens eine/r) treten, die aktuell einer christlichen Kirche angehören müssen. Taufpaten müssen konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Dies wird durch eine sog. Patenbescheinigung durch die Ortsgemeinde der Paten bescheinigt. Personen, die der Tauffamilie in besonderer Weise verbunden sind, die aber keiner Kirche angehören, können das kirchliche Patenamt nicht übernehmen. Die Kirchenordnung erlaubt die Nachbenennung von Paten, wenn diese ihr Patenversprechen in einem Gemeindegottesdienst ablegen. Eine Patenschaft kann jedoch nachträglich nicht zurückgenommen werden.

Dimissoriale

Sollten Sie Mitglied einer anderen Kirchengemeinde sein, kann eine Taufe in der Andreaskirche nur mit Einwilligung (Dimissoriale) Ihres Ortspfarrers / Ihrer Ortspfarrerin stattfinden. Dieses Dimissoriale beantragen Sie über den Ortspfarrer / die Ortspfarrerin Ihrer Heimatgemeinde und legen es vor der Taufe der anderen Kirchengemeinde vor.

Taufanmeldung

Anmeldungen und Anfragen zu Taufen und Taufterminen richten Sie bitte an Pfarrerehepaar Manderla (02202 -  82820).