Informationen zum Patenamt

Das kirchliche Patenamt kann nur Personen übertragen werden, die Mitglied einer christlichen Kirche und zum Patenamt befähigt sind. Dies wird durch eine sog. Patenbescheinigung durch die Wohnortgemeinde der Paten dokumentiert. Die Patenbescheinigung muss spätestens zum Taufgottesdienst vorgelegt werden. Personen, die keiner Kirche angehören, können das kirchliche Patenamt nicht übernehmen.